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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1988 - 6 A 1716/87 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 1988 - 6 A 1716/87 (https://dejure.org/1988,8526)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilzeitbeschäftigung - Teilzeitregelung bei Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 90
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64
Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1988 - 6 A 1716/87
Die Generalklausel des § 44 Abs. 1 VwVfG NW trägt dem Gedenken Rechnung, daß die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts stets eine besondere Ausnahme von dem Grundsatz ist, daß ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trägt, vom einzelnen Bürger nur auf dem Rechtsweg beseitigt werden kann (Vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1966 - VII CB 149.64 -, BVerwGE 23, 237), und ausnahmsweise nur dann keine Beachtung im Rechtsverkehr verdient, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen und offensichtlichen Maße verletzt, daß von niemandem erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.1986 - 6 A 2304/84). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1987 - 5 A 124/87
Lehramtsbewerber; Referendar; Teilzeitbeschäftigung; Nebentätigkeit; Lehramt; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1988 - 6 A 1716/87
Eine Verletzung dieser Grundsätze, sollte sie anzunehmen sein (verneinend für die entsprechende Problematik zu § 80 a des Niedersächsischen Beamtengesetzes: OVG Lüneburg, Urteil vom 15.12.1987 5 OVG A 124/87 -, DVBl. 1988, 361), wäre aber wiederum jedenfalls nicht offenkundig im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG NW.
- VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 984/92
Fehlen eines Genehmigungsantrages beim mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt; …
Nach zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist davon auszugehen, daß das Fehlen lediglich eines verfahrensrechtlichen Antrags in aller Regel nur die Anfechtbarkeit, nicht aber die Nichtigkeit des Verwaltungsakts auslöst, wobei - bei Antragsnachholung - § 46 VwVfG zu beachten ist (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 1990, 90; vgl. ferner Stelkens, NuR 1985, 221; Gusy, Bayerische Verwaltungsblätter 1985, 490). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2003 - 1 A 10520/03 Die hiernach gebotene Einschätzung, ob der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist, hat davon auszugehen, dass die aus Rechtsmängeln abgeleitete Folge der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts stets eine besondere Ausnahme von dem Grundsatz bildet, dass ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997, NVwZ 1998, 1061, 1062 m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 8. Juli 1988, NVwZ-RR 1990, 90, 91; instruktiv: Steinberg, NVwZ 1988, 1095, 1098, unter 3.).